Compliance & Regulatory Monitor

Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes für das Jahr 2004 zu einer Minderung des Betriebsvermögens führt. Das Halbabzugsverbot gilt hier auch rückblickend, selbst wenn der Fehler vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens gemacht wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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