Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.07.2023
- AktenzeichenV R 13/21
In diesem Urteil geht es um die Regelung zur Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und den Vorsteuerabzug für Unternehmen. Ein Unternehmen kann die EUSt nur abziehen, wenn es die eingeführten Waren selbst für steuerpflichtige Umsätze nutzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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