Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind keine Nachlassverbindlichkeiten
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenII R 3/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Steuern, die auf die Entscheidung der Erben zur rückwirkenden Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs beruhen, nicht als Verbindlichkeiten des Nachlasses geltend gemacht werden können. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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