Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.06.2023
- AktenzeichenII R 2/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Grunderwerbsteuer aufgehoben werden kann, auch wenn ein Notar die Frist zur Anzeige des Erwerbsvorgangs nicht eingehalten hat, sofern die Anzeige beim Finanzamt rechtzeitig erfolgt. Das Urteil betrifft die Rückgängigmachung von Kaufverträgen über Grundstücke oder Anteile daran.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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