Compliance & Regulatory Monitor

Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Kosten für eine Ersatzmutterschaft nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer anerkannt werden. Das betrifft gleichgeschlechtliche Paare, die aufgrund ihrer biologischen Situation keine Kinder zeugen können.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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