(Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des EinkommensteuergesetzesEStG) nach Ausscheiden eines Mitunternehmers
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.07.2023
- AktenzeichenX R 14/21
Der Fall behandelt, wie die Rücklage aus dem Verkauf eines Mitunternehmeranteils nach § 6b des Einkommensteuergesetzes behandelt wird. Das Finanzamt entscheidet über die Auflösung dieser Rücklage, auch wenn der Mitunternehmer seinen Anteil verkauft hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils