(Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.07.2023
- AktenzeichenX R 17/22
In diesem Urteil geht es darum, dass Bedienstete von zwischenstaatlichen Einrichtungen, die in Deutschland wohnen und arbeiten, keine Vorsorgeaufwendungen von ihrer Steuer abziehen können, wenn ihr Arbeitslohn steuerfrei ist. Das Abzugsverbot gilt, wenn die Vorsorgebeiträge direkt mit dem steuerfreien Arbeitslohn zusammenhängen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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