Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.08.2023
- AktenzeichenV R 49/20
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob eine Steueränderung rückgängig gemacht werden kann, wenn eine Verwaltungsvorschrift später als rechtswidrig eingestuft wird. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerbescheide nicht zuungunsten von Steuerpflichtigen geändert werden dürfen, wenn die Vorschrift erst nach dem Bescheid als problematisch bezeichnet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24