Fremdwährungsverlust bei Endtauschzahlung im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.06.2023
- AktenzeichenIX R 15/21
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung von Zahlungen, die im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps erfolgen. Wenn jemand eine größere Summe in Euro zahlen muss, weil der Umtauschkurs schlechter geworden ist, kann dieser Differenzbetrag nicht von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils