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(Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a der AbgabenordnungAO) bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Fehler beim Import von Steuerdaten ins ELSTER-Portal korrigiert werden kann. Das Gericht hat entschieden, dass ein 'Verklicken' beim Import kein Schreibfehler ist, der nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) geändert werden kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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