Compliance & Regulatory Monitor

Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

In diesem Urteil wird geklärt, wie Säumniszuschläge (Zusatzbeträge, die entstehen, wenn Kindergeld nicht rechtzeitig gezahlt wird) für Kindergeldrückforderungen abgerechnet werden sollen. Es wird entschieden, dass diese Zuschläge monatsweise und auf einen durch 50 Euro teilbaren Betrag gerundet werden müssen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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