Compliance & Regulatory Monitor

Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

In diesem Urteil geht es um die Erstattung von Lohnkirchensteuer, die ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zurückzahlt. Das Gericht entschied, dass diese Rückzahlung nicht als Werbungskosten abziehbar ist, aber als Sonderausgabe berücksichtigt werden kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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