("Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 10.7.2023 I R 21/20, I R 40/20, I R 45/20)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.07.2023
- AktenzeichenI R 36/20
Das Gericht hat entschieden, dass bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften bestimmte steuerliche Regelungen zur finanziellen Eingliederung und Besteuerung gelten. Auch wenn ein Gewinnabführungsvertrag aufgrund der Verschmelzung vorzeitig erlischt, wird die steuerliche Anerkennung nicht beeinträchtigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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