("Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG - teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 10.7.2023 I R 21/20, I R 40/20, I R 45/20)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.07.2023
- AktenzeichenI R 36/20
Das Gericht hat entschieden, dass bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften bestimmte steuerliche Regelungen zur finanziellen Eingliederung und Besteuerung gelten. Auch wenn ein Gewinnabführungsvertrag aufgrund der Verschmelzung vorzeitig erlischt, wird die steuerliche Anerkennung nicht beeinträchtigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24