Compliance & Regulatory Monitor

Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Das Urteil betrifft, wie eine landwirtschaftliche GbR ihre Vorsteuer abziehen kann, wenn sie von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung wechselt. Es wird geklärt, dass der Vorsteuerabzug auch dann nicht möglich ist, wenn die Leistung im Folgejahr für anderweitige Umsätze genutzt wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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