Compliance & Regulatory Monitor

Notwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren verstorbenen beizuladenden Gesellschafters

In diesem Urteil wird entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Gesellschafters in einem Rechtsstreit dazugehören müssen. Dies gilt auch, wenn sie nach dem Erbfall nicht selbst Gesellschafter der Gesellschaft werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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