Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer Bürgschaftsinanspruchnahme
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.02.2023
- AktenzeichenVIII B 4/22
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Person keinen Abzug von Zinsen für ein Darlehen steuerlich geltend machen kann, das sie aufgenommen hat, um eine Bürgschaft zu bezahlen. Das Gericht hat entschieden, dass diese Zinsen nicht als Werbungskosten abgezogen werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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