Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.01.2023
- AktenzeichenVI R 41/20
Das Urteil besagt, dass die Ausbildung zum Rettungshelfer als Berufsausbildung anerkannt wird. Deshalb können die Kosten für eine spätere Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer von der Steuer abgesetzt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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