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Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

In diesem Urteil geht es um die Aussetzung eines Verfahrens, wenn eine der beteiligten Personen verstirbt. Der Anwalt kann in solchen Fällen einen Antrag stellen, um Zeit zu gewinnen und Anweisungen vom Erben einzuholen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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