Compliance & Regulatory Monitor

Berufsausbildung nach vorheriger langjähriger Berufstätigkeit

In diesem Urteil ging es darum, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige vorher bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hat. Der Kläger hatte lange gearbeitet, aber keine formale Erstausbildung, deswegen wurden seine Ausbildungskosten nicht anerkannt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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