(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.02.2023
- AktenzeichenIII R 8/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Behörde, die nicht für die Stundung von Kindergeldrückforderungen zuständig ist, nicht rechtmäßig handeln kann, selbst wenn eine andere zuständige Behörde danach den Einspruch als unbegründet zurückweist. Das bedeutet, dass diese unzuständige Entscheidung nicht einfach durch einen weiteren Bescheid geheilt werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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