(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.01.2023
- AktenzeichenIII R 13/22
Das Gericht hat entschieden, dass eine Behörde, die für die Ablehnung von Anträgen auf Stundungen von Kindergeldrückforderungen nicht zuständig ist, trotzdem keine rechtmäßigen Entscheidungen treffen kann. Auch wenn eine andere, zuständige Behörde später einen Einspruch abweist, heilt dies den Fehler nicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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