(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.02.2023
- AktenzeichenIII R 21/22
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Behörde, die nicht zuständig war, einen Antrag auf Stundung von Kindergeldrückforderungen abgelehnt hat. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese ablehnende Entscheidung nicht dadurch rechtmäßig wird, dass eine andere zuständige Behörde den Einspruch zurückgewiesen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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