(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.01.2023 III R 2/22 - Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.02.2023
- AktenzeichenIII R 22/22
In diesem Urteil geht es um einen Fall, in dem eine Behörde (Agentur für Arbeit Recklinghausen) einen Antrag auf Erlass einer Kindergeldrückforderung abgelehnt hat, obwohl sie dafür nicht zuständig war. Das Urteil des Finanzgerichts Münster wurde bestätigt, dass diese Ablehnung rechtlich nicht gültig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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