Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz - keine Hinweispflicht des FG
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.04.2023
- AktenzeichenX B 102/22
In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Finanzgericht (FG) einen Anwalt oder einen selbst anaesthetisierenden Beteiligten darauf hinweisen muss, dass sie per Videokonferenz an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen können. Das FG muss nicht auf solche Möglichkeiten hinweisen, wenn die Person darauf verzichtet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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