Compliance & Regulatory Monitor

(Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.02.2023 VI R 7/21 - Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem - keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG)

In diesem Urteil ging es darum, dass einer Frau die Kosten für ein Hausnotrufsystem nicht von der Steuer abgezogen werden können. Das System sorgt nur dafür, dass sie im Notfall mit einer Notrufzentrale Kontakt aufnehmen kann und nicht direkt Hilfe im Haushalt erhält.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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