Schriftsätze als elektronische Dokumente
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.05.2023
- AktenzeichenII B 36/22
Es handelt sich um ein Urteil, das sich mit der Übermittlung von Schriftsätzen in elektronischer Form durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beschäftigt. Im Jahr 2022 waren sie noch nicht verpflichtet, Dokumente elektronisch zu versenden, auch wenn sie mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeiten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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