(Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.04.2023
- AktenzeichenVI R 23/21
In diesem Urteil wird geklärt, dass man eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (z.B. Renovierungsarbeiten) auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn man die Wohnung nicht selbst besitzt oder mietet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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