Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum09.05.2023
- AktenzeichenVI R 38/20
Das Gericht hat entschieden, dass Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht zu den Einkünften aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit gehören, sondern als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung betrachtet werden. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.