Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und geänderte Zusammensetzung des Spruchkörpers
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.06.2023
- AktenzeichenXI S 2/23
In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs wurde entschieden, dass eine Klägerin keinen Anspruch auf eine Anhörungsrüge hat. Eine solche Rüge kann nur erfolgreich sein, wenn das Gericht dem Kläger nicht genügend rechtliches Gehör gibt oder wenn eine Überraschungsentscheidung getroffen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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