(Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § 37a BImSchG)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.06.2023
- AktenzeichenVII B 50/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Vermittler von Quotenübertragungsverträgen nicht klagen kann, wenn eine Biokraftstoffquote nicht anerkannt wird. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass er durch die Entscheidung in seinen Rechten verletzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden