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Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid

In diesem Urteil wurde entschieden, dass im Gewerbesteuermessbescheid zwar festgelegt wird, wie viel Gewerbesteuer zu zahlen ist, aber nicht bestimmt werden kann, welche Gemeinde für die Steuerberechtigung zuständig ist. Das heißt, die namentliche Nennung einer Gemeinde in einem solchen Bescheid hat keine rechtliche Wirkung.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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