Keine erweiterte Kürzung bei geringfügiger gewerblicher Nebentätigkeit auf einem Weihnachtsmarkt
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.06.2023
- AktenzeichenIV R 6/20
Das Urteil behandelt eine Nebentätigkeit einer Personengesellschaft, die auf einem Weihnachtsmarkt Gewinne erzielt hat. Diese Tätigkeit erfüllt alle Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit, was bedeutet, dass die Gesellschaft nicht von der erweiterten Kürzung der Gewerbesteuer profitieren kann, selbst wenn die Gewinne für gemeinnützige Zwecke gespendet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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