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Kein Anspruch auf Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem Abgeltungsteuertarif

In diesem Urteil geht es darum, dass private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht mit dem gleichen Steuersatz wie Kapitalerträge (25%) besteuert werden können. Der Steuerpflichtige wollte festlegen lassen, dass für seine Vermietungseinkünfte die gleiche Besteuerung gilt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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