Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei teilweisem Verzicht auf Begründung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.08.2023
- AktenzeichenIX S 5/23
In diesem Urteil geht es um eine Anhörungsrüge, das bedeutet, der Kläger wollte überprüfen lassen, ob seine Rechte in einem früheren Beschluss des Bundesfinanzhofs verletzt wurden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass er den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat, auch wenn er nicht alle Punkte im Detail begründet hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils