Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.08.2023
- AktenzeichenVI B 74/22
Ab dem 01.01.2023 müssen Steuerberater einen bestimmten sicheren Weg nutzen, um elektronische Dokumente an Finanzbehörden zu übermitteln. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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