Zu den Anforderungen an die Weiterleitung eines Irrläuferschreibens durch das Finanzamt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.08.2023
- AktenzeichenVIII B 76/22
In diesem Urteil geht es darum, wie schnell ein Finanzamt ein Irrläuferschreiben (ein falsch adressiertes Schreiben) an das zuständige Finanzamt weiterleiten muss, damit der Einspruch rechtzeitig eingelegt werden kann. Es wurde entschieden, dass es keine feste Frist dafür gibt und dass jedes Mal die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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