(Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung --AO--) bis 31.12.2018 trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz --GG--)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum30.08.2023
- AktenzeichenX B 23/23
Das Urteil behandelt die Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz für Steuernachzahlungen. Es wurde entschieden, dass diese Regelungen bis Ende 2018 weiterhin gelten, obwohl sie als verfassungswidrig angesehen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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