(Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung gemäß § 74 der FinanzgerichtsordnungFGO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.09.2023
- AktenzeichenIX B 14/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung eines Verfahrens nicht mehr notwendig ist, wenn das Finanzgericht bereits in dem entsprechenden Verfahren entschieden hat. Das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis entfällt, weil der ursprüngliche Antrag durch das Urteil überflüssig geworden ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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