Zur Akteneinsicht eines in seiner Sehkraft eingeschränkten Prozessbevollmächtigten und Beteiligten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.09.2023
- AktenzeichenVIII B 63/22
In diesem Urteil geht es um die Akteneinsicht für einen Prozessbevollmächtigten, der sehbehindert ist. Das Gericht stellt fest, dass es keinen Anspruch auf eine umfassende Kopie der Akten in Papierform gibt, wenn die Kosten dafür nicht übernommen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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