Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.09.2023
- AktenzeichenIX R 29/22
In diesem Urteil geht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil eine Frist versäumt wurde. Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass ihre Fristeneinhaltung im Büro ordnungsgemäß überwacht wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.