Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.08.2023
- AktenzeichenX R 15/22
Es geht um die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenvorsorge, die an sogenannte Solidarvereine gezahlt werden. Das Urteil stellt klar, dass ein Anspruch auf Leistungen von diesen Vereinen nicht notwendig ist, um die Beiträge als Sonderausgaben abzusetzen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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