Nichtzulassungsbeschwerde - zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung der Beschwerdebegründungsschrift
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum31.10.2023
- AktenzeichenIV B 77/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof ungültig ist, weil sie nicht auf die vorgeschriebene Weise eingereicht wurde. Steuerberater müssen seit 2023 ihre Dokumente elektronisch übermitteln, und eine Einreichung per Fax ist nicht mehr ausreichend.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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