Zur Unternehmereigenschaft einer von Ehegatten gemeinschaftlich betriebenen Hundezucht
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum25.10.2023
- AktenzeichenXI B 25/23
Das Urteil besagt, dass Ehepaare, die gemeinsam eine Hundezucht betreiben, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angesehen werden. Diese GbR ist im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Unternehmerin zu betrachten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.