(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.03.2023 VI R 39/20 - Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.08.2023
- AktenzeichenVI R 18/21
Es geht um die Steuererklärung und die Absetzbarkeit von Kosten für eine Liposuktion, die zur Behandlung eines Lipödems gemacht wird. Ab 2016 können diese Kosten auch ohne bestimmte ärztliche Bescheinigungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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