(Antrag auf Günstigerprüfung als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.09.2023
- AktenzeichenVIII R 10/21
Es geht darum, ob Änderungen in einem Steuerbescheid rückwirkend für die Steuerberechnung berücksichtigt werden können. Die Gerichte entschieden, dass ein Antrag auf Günstigerprüfung keine Auswirkung hat, wenn die Steuer bereits festgesetzt ist und nicht durch die entsprechenden Vorschriften geändert werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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