(Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.08.2023
- AktenzeichenX R 10/22
In diesem Urteil geht es darum, dass Zahlungen für die Krankheitskostenvorsorge an einen Solidarverein nicht wie gewünscht als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden können. Das Gericht hat das vorherige Urteil aufgehoben und die Sache zurück an das Finanzgericht Düsseldorf verwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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