Compliance & Regulatory Monitor

Kein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzbehörden

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Auskunft von Finanzbehörden hat, wenn dies deren rechtliche Interessen gefährden könnte. Es wurde auch festgelegt, dass er nicht als 'betroffene Person' im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gilt und deshalb keine Akteneinsicht beantragen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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