Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum14.11.2023
- AktenzeichenIX R 1/22
In diesem Urteil geht es um die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Wirtschaftsgütern, wenn jemand einen Anteil an einer Personengesellschaft kauft. Die AfA sorgt dafür, dass die Kosten für abnutzbare Sachen über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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