Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.10.2023
- AktenzeichenVII R 53/20
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob jemand, der zu viel Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat, auch Anspruch auf Prozesszinsen hat, wenn ihm die Steuer zurückgezahlt wird. Das Gericht entscheidet, dass für den Zeitraum, in dem der Erstattungsanspruch besteht, Zinsen gezahlt werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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