Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischer Übermittlung einer Rechtsmittelbegründungsschrift
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.12.2023
- AktenzeichenVII B 188/22
Es geht um die Frist, innerhalb derer eine rechtliche Beschwerde begründet werden muss, und die elektronische Einreichung dieser Beschwerde. Der Bundesfinanzhof prüft, ob die Bestätigung über den Eingang der Unterlagen rechtzeitig erteilt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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